Die osteopathische Behandlung
ANAMNESE
Jede osteopathische Behandlung beginnt mit einer klassischen Anamnese.
Diese erfasst die aktuellen Beschwerden und die Krankengeschichte des Patienten mit allen zur Verfügung stehenden Vorbefunden (das können mitgebrachte Röntgen-, MRT- oder Ultraschallbefunde, aber auch OP-Berichte und Laborwerte sein).
Beim Vorliegen von Symptomen, die einer differenzialdiagnostischen Abklärung bedürfen, kann zur Sicherheit des Patienten in seltenen Fällen eine weiterführende Diagnostik erforderlich sein. Hierzu bedarf es vor einer osteopathischen Behandlung gegebenenfalls einer fachärztlichen Stellungnahme.
BEFUND
Eine Untersuchung des ganzen Körpers schließt sich der Anamnese an. Um gestörten Funktionen auf den Grund zu gehen, wird hierzu ausschließlich mit den Händen der Gewebezustand des Patienten erspürt, Spannungszustände werden registriert und mit Störungen der Beweglichkeit in Zusammenhang gebracht.
Die Untersuchung erfolgt sanft und einfühlsam.
Selten liegen körperliche Symptome vor, die ebenfalls einer medizinischen Abklärung bedürfen.
THERAPIE
In der Regel entsteht nach der osteopathischen Befunderhebung eine für den Patienten individuelle Therapieplanung und eine erste Behandlung.
Sanfte, nicht-invasive Techniken führen zu Entspannung und Harmonisierung der betroffenen Gewebestrukturen. Da Schmerzen und Bewegungseinschränkungen ihre Ursache nicht immer dort haben, wo Symptome auftreten, kann es sein, dass Körperregionen behandelt werden, die scheinbar fern vom ursprünglichen Beschwerdebereich liegen.
Ziel ist hierbei, Funktionsstörungen zu lösen, Verspannungen und Bewegungseinschränkungen auszugleichen und dem Körper durch Autoregulationsmechanismen eine Entwicklung in Beschwerdefreiheit und Wohlbefinden zu ermöglichen.
Eine osteopathische Behandlung dauert in meiner Praxis 60 Minuten. Individuell vereinbare ich mit meinen Patienten Behandlungen in beschwerdeabhängigen Abständen (ca. zwei bis sechs Wochen).
Die osteopathische Behandlung
ANAMNESE
Jede osteopathische Behandlung beginnt mit einer klassischen Anamnese.
Diese erfasst die aktuellen Beschwerden und die Krankengeschichte der Patient*innen mit allen zur Verfügung stehenden Vorbefunden (das können mitgebrachte Röntgen-, MRT- oder Ultraschallbefunde, aber auch OP-Berichte und Laborwerte sein).
Beim Vorliegen von Symptomen, die einer differenzialdiagnostischen Abklärung bedürfen, kann zur Sicherheit der Patient*innen in seltenen Fällen eine weiterführende Diagnostik erforderlich sein. Hierzu bedarf es vor einer osteopathischen Behandlung gegebenenfalls einer fachärztlichen Stellungnahme.
BEFUND
Eine Untersuchung des ganzen Körpers schließt sich der Anamnese an. Um gestörten Funktionen auf den Grund zu gehen, wird hierzu ausschließlich mit den Händen der Gewebezustand der Patient*innen erspürt, Spannungszustände werden registriert und mit Störungen der Beweglichkeit in Zusammenhang gebracht.
Die Untersuchung erfolgt sanft und einfühlsam.
Selten liegen körperliche Symptome vor, die ebenfalls einer medizinischen Abklärung bedürfen.
THERAPIE
In der Regel entsteht nach der osteopathischen Befunderhebung eine individuelle Therapieplanung und eine erste Behandlung.
Sanfte, nicht-invasive Techniken führen zu Entspannung und Harmonisierung der betroffenen Gewebestrukturen. Da Schmerzen und Bewegungseinschränkungen ihre Ursache nicht immer dort haben, wo Symptome auftreten, kann es sein, dass Körperregionen behandelt werden, die scheinbar fern vom ursprünglichen Beschwerdebereich liegen.
Ziel ist hierbei, Funktionsstörungen zu lösen, Verspannungen und Bewegungseinschränkungen auszugleichen und dem Körper durch Autoregulationsmechanismen eine Entwicklung zu Beschwerdefreiheit und Wohlbefinden zu ermöglichen.
Eine osteopathische Behandlung dauert in meiner Praxis 60 Minuten. Individuell vereinbare ich mit meinen Patient*innen Behandlungen in beschwerdeabhängigen Abständen (ca. zwei bis sechs Wochen).
Kosten
Die osteopathische Medizin ist in Deutschland keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Osteopathische Behandlungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Da inzwischen viele gesetzliche Krankenkassen die Behandlungsgebühren unter bestimmten Voraussetzungen (teil-)erstatten, bitte ich meine Patient*innen, dies vor Beginn einer Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Unter osteokompass können Sie hierzu weitere Informationen einholen.
Private Kassen übernehmen in der Regel die gesamten Kosten.
Da ich als Ärztin nicht im Delegationsverfahren arbeite, benötige ich von meinen Patient*innen keine Überweisung von Haus- oder Fachärzten und auch kein Rezept für eine osteopathische Behandlung.